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Bestehende Bebauungspläne der Gemeinde Illingen

Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Bebauungspläne dienen der Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und treffen Regelungen über die Zulässigkeit der baulichen sowie sonstigen Nutzung von Grundstücken in dem jeweiligen Geltungsbereich.

Es können insbesondere Regelungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur Bauweise, zur überbaubaren Grundstücksfläche und zur Größe, Breite und Tiefe der Baugrundstücke, zur Verkehrsfläche, zu den Grünflächen und Ausgleichsmaßnahmen etc. getroffen werden. Darüber hinaus können gestalterische Vorschriften aufgenommen werden.

Im Gemeindegebiet Illingen gibt es in vielen Bereichen Bebauungspläne, die je nach Zeitpunkt der Entstehung über verschiedene Regelungsdichten verfügen. Die Rechtsgrundlage für das Verfahren über die Aufstellung oder die Änderung von Bebauungsplänen ist im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist wie die Beteiligung der Behörden wesentlicher Bestandteil eines Bebauungsplanverfahrens. Sie findet in der Regel zweistufig in Form der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs statt.