Ortsrecht
Die folgende Sammlung soll Ihnen eine Orientierung über das Ortsrecht ermöglichen und so die Arbeit des Gemeinderats und der Verwaltung transparenter gestalten.
Das Ortsrecht ergänzt das vorhandene Bundes- und Landesrecht und kann daher auch nur im Kontext mit diesem betrachtet werden. Nach § 4 der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg kann die Gemeinde weisungsfreie Angelegenheiten in Satzungen regeln, soweit die Gesetze dazu keine Vorschriften enthalten.
Bei Weisungsaufgaben können Satzungen nur erlassen werden, wenn dies im Gesetz vorgesehen ist, wie beispielsweise die Haushaltssatzung. Die aktuelle Sammlung des Ortsrechts der Gemeinde Illingen umfasst die wichtigsten geltenden Satzungen, Richtlinien, Tarife, Gebühren und Entgeltordnungen, Rechtsverordnungen und Vereinbarungen.

