Ausschreibungen
Um die Transparenz des Vergabegeschehens zu gewährleisten, werden Aufträge nach VOL und VOB ab einem Auftragswert von 25.000 € ohne Umsatzsteuer unverzüglich für die Dauer von mindestens sechs Monaten hier veröffentlicht.
Aufträge nach VOB werden nach § 20 VOB/A bei freihändigen Vergaben ab 15.000 € und beschränkten Ausschreibungen ab 25.000 € ohne Umsatzsteuer unverzüglich für mindestens sechs Monate hier veröffentlicht.
Weiterhin werden öffentliche Ausschreibungen für mindestens sechs Monaten hier veröffentlicht.
VOB
Die VOB ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, ausgenommen Liefer- und Dienstleistungen. Die VOB beinhaltet allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen.
VOL
Die VOL ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Lieferungen und (Dienst-) Leistungen, ausgenommen Bauleistungen. Die VOL/A beinhaltet allgemeine Bestimmungen für die Vergabe der Leistung und die VOL/B allgemeine Bestimmungen für die Ausführung von Leistungen.




