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Friedhof

Die Gemeinde Illingen unterhält insgesamt drei Friedhöfe: den Waldfriedhof Illingen, den Altfriedhof Illingen und den Friedhof Schützingen.
Friedhöfe sind besondere Orte des Abschieds, der Erinnerung und des stillen Gedenkens. Sie geben Angehörigen in einer schweren Zeit Raum für Trauer und bieten einen würdevollen Ort für die letzte Ruhestätte ihrer Verstorbenen. Auf den Friedhöfen der Gemeinde Illingen stehen unterschiedliche Möglichkeiten der Urnen- und Erdbestattung zur Verfügung.
Der Altfriedhof Illingen ist heute ein Ort der Erinnerung und des stillen Gedenkens. Neue Bestattungen werden dort nicht mehr angeboten.

Kontakt

Aleyna Pinarci
Sachbearbeiterin Standesamt und Friedhofswesen
Ortszentrum 8
75428  Illingen

Ansprechpartner im Trauerfall

Bestattungsinstitut Dürr
Inhaber Andreas Lehner
Hermannstraße 4/2
75428  Illingen

Auf den Friedhöfen der Gemeinde Illingen stehen unterschiedliche Grabarten zur Verfügung. Welche Grabart gewählt werden kann, richtet sich unter anderem nach den persönlichen Wünschen, der gewünschten Bestattungsform, sowie den jeweiligen Möglichkeiten des Friedhofs. Es wird zwischen Reihengrabstätten und Wahlgrabstätten unterschieden. Reihengrabstätten werden der Reihe nach vergeben und können nach Ablauf der Nutzungszeit in der Regel nicht verlängert werden. Bei Wahlgrabstätten besteht hingegen die Möglichkeit, das Nutzungsrecht nach Ablauf der Nutzungszeit zu verlängern, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Zu den verschiedenen Grabarten gehören unter anderem: 

  • Reihengräber

  • Wahlgräber

  • Familienwahlgräber

  • Urnenwahlgräber

  • Urnenwiesengräber

  • Urnennische

  • anonyme Urnengräber

  • Kinderreihengräber 

Eine besondere Form der Urnenbeisetzung ist das Urnenwiesengrab, bei welchem die Beisetzung auf einer dafür vorgesehenen Wiesenfläche erfolgt. Auch anonyme Urnenbestattungen sind möglich. Für diese Grabarten gelten besondere Regelungen hinsichtlich der Gestaltung sowie des Ablegens von Blumen und Grabschmuck.
Die jeweiligen Vorgaben der Friedhofssatzung sind zu beachten.

Für die Errichtung und Veränderung von Grabmalen und für gewerbliche Arbeiten auf den Friedhöfen, gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Friedhofssatzung der Gemeinde Illingen.
Bildhauer, Steinmetze, Gärtner, Bestattungsunternehmen oder sonstige Personen und Unternehmen, die auf den Friedhöfen gewerbsmäßig tätig werden möchten, benötigen hierfür eine vorherige schriftliche Zulassung durch die Gemeinde Illingen. Die Zulassung kann den Umfang der jeweiligen Tätigkeit festlegen. Zugelassen werden Dienstleister, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind. Für die Prüfung dieser Voraussetzungen kann die Gemeinde geeignete Nachweise verlangen.
Bevor ein Grabmal auf einer Grabstätte errichtet oder verändert werden kann, ist die erforderliche Genehmigung bei der Gemeinde Illingen einzuholen. Die entsprechenden Arbeiten dürfen erst nach Erteilung der Genehmigung durchgeführt werden. Für die Durchführung der Arbeiten sind die Vorgaben der Friedhofssatzung zu beachten.
 

Aktuell sind folgende Steinmetz-, Bildhauer- und Gärtnereibetriebe für Arbeiten auf den Friedhöfen der Gemeinde Illingen zugelassen: 

  • Steinwerkstatt Peter Mozer, Sersheim
  • Walter Leopold GmbH, Maulbronn-Schmie
  • Lothar Morlock – Steinmetz- und Bildhauerwerkstätte, Vaihingen/Enz
  • Bildhauerei Berthold Scheible e.K., Mühlacker
  • Messerschmidt GmbH, Crailsheim
  • Maurer Grabmale, Bad Friedrichshall
  • Rudolfhaus Blumenhaus-Gartenbau, Mühlacker
  • Blumen Lauterwasser, Illingen
  • Gärtnerei Müller, Vaihingen an der Enz 

Angehörige können sich selbstverständlich auch nach weiteren geeigneten Dienstleistern erkundigen.

Bei Fragen zu den Vorgaben für Grabmale, zur erforderlichen Genehmigung oder zur Zulassung gewerblicher Dienstleister wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Illingen.

Grabstätten sind Orte der Erinnerung und des Gedenkens. Entsprechend ihrer besonderen Bedeutung sind sie würdevoll zu gestalten und zu pflegen. Für die Gestaltung der Gräber und Grabmale, sowie für den Umgang mit Blumen und sonstigem Grabschmuck gelten die Bestimmungen der jeweils gültigen Friedhofssatzung. Verwelkte Blumen und Kränze sind zu entfernen und an den dafür vorgesehenen Stellen abzulegen.

Insbesondere für Urnenwiesen und Urnenfächer gelten besondere Gestaltungsvorgaben.
 

Für die Nutzung der Grabstätten und die Durchführung einer Bestattung werden Gebühren nach der jeweils gültigen Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Illingen erhoben. 

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der gewählten Grabart und den jeweiligen Leistungen. Zusätzlich können Gebühren für weitere Leistungen, beispielsweise für die Nutzung der Leichenzelle oder besondere Bestattungsleistungen, anfallen. 

Die jeweils aktuellen Gebühren können der gültigen Friedhofsgebührensatzung entnommen werden.

Die Gemeinde Illingen bietet Angehörigen im Trauerfall die Möglichkeit, eine Traueranzeige an öffentlichen Aushangstellen innerhalb der Gemeinde auszuhängen. 

Die Traueranzeigen können an insgesamt 12 verschiedenen Standorten in Illingen und Schützingen ausgehängt werden. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit, auch Bürgerinnen und Bürger vor Ort über einen Trauerfall zu informieren.

Für den Aushang einer Traueranzeige wird eine Gebühr in Höhe von 140,00 Euro erhoben. 

Weitere Informationen zu den Standorten, den Voraussetzungen und der Abwicklung erhalten Sie bei der zuständigen Stelle der Gemeinde Illingen.