Heiraten in Illingen

Der Tag Ihrer standesamtlichen Trauung ist ein ganz besonderer Moment im Leben. Jede Zeremonie wird von unserer Standesbeamtin individuell gestaltet und liebevoll auf das jeweilige Brautpaar abgestimmt.
Damit Sie sich gut vorbereitet fühlen, möchten wir Ihnen im Vorfeld einen Überblick über den typischen Ablauf einer standesamtlichen Trauung geben. So können Sie Ihren großen Tag in entspannter Atmosphäre genießen und sich ganz auf das Wesentliche konzentrieren.
Kontakt
- Aleyna Pinarci
Sachbearbeiterin Standesamt und Friedhofswesen - Ortszentrum 8
75428 Illingen
Bitte erscheinen Sie etwa 15 Minuten vor Ihrem vereinbarten Trautermin im Trauzimmer. So bleibt genügend Zeit, um die letzten organisatorischen Angaben in Ruhe zu erledigen, beispielsweise die Eintragung der Trauzeugen. Falls Sie Trauzeugen benennen, bringen diese bitte einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zur Vorlage mit. Wenn Sie den Ringwechsel im Rahmen der Trauung wünschen, können Sie die Eheringe bereits vor Beginn der Zeremonie dem Standesbeamten übergeben.
Ihre Familie und Freunde sind selbstverständlich herzlich eingeladen, Ihrer Trauung beizuwohnen. Im Trauzimmer finden insgesamt etwa 40 Personen Platz.
Die standesamtliche Trauung bildet den offiziellen Beginn Ihres gemeinsamen Ehelebens. Zu Beginn der Zeremonie begrüßt Sie der Standesbeamte und begleitet die Eheschließung mit einer persönlichen Ansprache. Diese verleiht dem besonderen Anlass einen feierlichen Rahmen und kann auf Wunsch durch musikalische Beiträge ergänzt werden.
Anschließend erfolgt der rechtlich entscheidende Teil der Trauung. Der Standesbeamte richtet an beide Partner nacheinander die Frage, ob sie die Ehe miteinander eingehen möchten. Für die Eheschließung genügt die klare Zustimmung beider Partner. Sobald beide ihr Einverständnis erklärt haben, ist die Ehe rechtswirksam geschlossen.
Nach der offiziellen Erklärung als Ehepaar besteht die Möglichkeit, die Trauringe auszutauschen.
Für die Beurkundung der Eheschließung wird eine Niederschrift erstellt, die auf den zuvor eingereichten Unterlagen basiert. Darin sind die persönlichen Angaben der Ehepartner enthalten. Nach der Verlesung des Protokolls sollten die Angaben sorgfältig geprüft werden. Eventuelle Fehler können direkt vor Ort berichtigt werden.
Sofern ein gemeinsamer Familienname bestimmt wurde, erfolgt die Unterschrift bereits mit dem künftig geführten Ehenamen. Dabei sind der neu gewählte Ehename, der Geburtsname sowie der Vorname vollständig und gut lesbar in Druckbuchstaben auszuschreiben. Dies dient der eindeutigen Zuordnung und einer korrekten Beurkundung der Eheschließung.
Nach der Unterzeichnung durch die Eheleute und den Standesbeamten wird die Eheschließung offiziell beurkundet. Anschließend erhalten Sie die entsprechenden Urkunden sowie das Stammbuch der Familie. Mit den Glückwünschen des Standesbeamten endet die Zeremonie und Sie beginnen Ihren gemeinsamen Weg als Ehepaar.
Im Anschluss an die Trauung besteht die Möglichkeit, hinter dem Rathaus einen kleinen Sektempfang auszurichten. Der mitgebrachte Sekt kann während der Trauung in unserem Kühlschrank kühl gelagert werden. Bitte beachten Sie, dass sowohl der Sekt als auch die hierfür benötigten Sektgläser von Ihnen selbst mitzubringen sind. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne Stehtische zur Verfügung. Alle weiteren für den Sektempfang erforderlichen Utensilien sind ebenfalls eigenständig mitzubringen. Der Auf- und Abbau sowie das anschließende Abräumen und die vollständige Reinigung des genutzten Bereichs obliegen den Veranstaltenden und sind eigenverantwortlich durchzuführen.
Mit der Eheschließung können sich verschiedene Änderungen ergeben, die in den Wochen danach erledigt werden sollten. Wurde ein neuer Familienname gewählt, benötigen Sie für zahlreiche Dokumente eine Aktualisierung Ihrer persönlichen Daten.
Hierzu zählen insbesondere Personalausweis und Reisepass. Falls unmittelbar nach der Trauung eine Reise geplant ist, können die entsprechenden Ausweisdokumente bereits vor dem Hochzeitstermin beantragt werden. Die Beantragung ist bis zu acht Wochen vor der Eheschließung möglich. Die Ausgabe der Dokumente erfolgt jedoch erst nach rechtswirksamer Eheschließung.
Darüber hinaus sollten Sie prüfen, welche weiteren Unterlagen auf den neuen Namen angepasst werden müssen. Dies betrifft beispielsweise den Führerschein, die Zulassungsbescheinigung Ihres Fahrzeugs, Versicherungen, Bankverbindungen sowie Mitgliedschaften und Verträge.
Eine gesonderte Mitteilung an die Meldebehörde ist nicht erforderlich. Die erforderlichen Informationen über Ihre Eheschließung werden vom Standesamt automatisch an die zuständigen Stellen übermittelt.

