Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer, die in Deutschland auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden erhoben wird. Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Kommunen und dient zur Finanzierung öffentlicher Dienstleistungen, wie Straßenbau, Schulen, Freizeitanlagen und anderen kommunalen Einrichtungen. Für Ihre Übersicht führen wir Ihnen hier die anfallenden Gebühren auf.
Kontakt
- Nina-Jane Di-Sazio
Sachbearbeiterin Kämmerei - Grundsteuer und Gebühren Wasser/Abwasser - Ortszentrum 8
75428 Illingen
Hebesatz der Gemeinde Illingen
- Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) 375 %
- Grundsteuer B 155 %
Fristen
Die Grundsteuer wird jeweils für das Kalenderjahr festgesetzt und ist in vier Raten zu folgenden Terminen zu zahlen:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
Der ganze Jahresbetrag kann auch auf einmal am 01. Juli gezahlt werden. Dafür ist ein eigener Antrag notwendig.
Formulare
- Flyer Grundsteuerreform384 KB
