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Hinweis zur Leinenpflicht!

Aus aktuellem Anlass, weisen wir darauf hin, dass Hunde in den bebauten Ortsbereichen sowohl in Illingen als auch in Schützingen an der Leine zu führen sind. In letzter Zeit sind vermehrt Beschwerden darüber eingegangen, dass Hunde im Gemeindegebiet ohne Leine geführt werden und viele Hundehalter uneinsichtig sind, wenn sie darauf hingewiesen werden. 
Wir möchten daher nochmals ausdrücklich auf die geltende Leinenpflicht hinweisen und alle Hundehalterinnen und Hundehalter bitten, diese einzuhalten. Im Außenbereich besteht zusätzlich die Leinenpflicht für Hunde in folgenden Bereichen: Weg zum Illinger Waldfriedhof, Weg nördlich der Klosterseen mit Waldspielplatz. Vorbehaltlich anderer Vorschriften gilt außerhalb der Gebiete mit vorgeschriebener Leinenpflicht, dass Hunde dann freilaufen dürfen, sofern sie von einer Person begleitet werden, die jederzeit in der Lage ist, durch Zuruf auf den Hund einzuwirken und ihn zuverlässig unter Kontrolle zu halten.

Die Gemeinde Illingen möchte jedem ein möglichst uneingeschränktes Freizeitvergnügen zugestehen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem eigenen Hund und gegenseitige Rücksichtnahme tragen zu einem angenehmen und sicheren Miteinander in unserer Gemeinde bei.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!